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cbg Beratung Bad Kreuznach
im DEHOGA Zentrum
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55543 Bad Kreuznach
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Ab 3. Juli 2021 gilt ein EU-weites Verbot für den Verkauf von herkömmlichen Einwegprodukten, die aus fossilen Rohstoffen wie beispielsweise Rohöl hergestellt werden. Darüber hinaus werden Teller oder Becher aus sogenannten kompostierbaren bzw. biologisch abbaubaren Verpackungen verboten, da diese sich nicht vollständig zersetzen, sondern zu Mikroplastik verfallen. Alle EU-Staaten sind dazu verpflichtet, das Verbot ab dem 3. Juli 2021 in das nationale Recht aufzunehmen und umzusetzen. Davon betroffen sind:
Natürlich gibt es inzwischen viele Alternativen. So können zum Beispiel Einwegbesteck und Einwegteller aus Bambus eingesetzt werden.
Trinkhalme bzw. Strohhalme, sind immer noch ein beliebtes Produkt, vor allem an Stränden, in Bars und Restaurants oder auf Partys. Auch dafür gibt es inzwischen unzählige Alternativen, wie Einwegstrohhalme aus Bambus, welche zwar auch nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden, aber dank des natürlichen Rohstoffs umweltfreundlicher sind. Ähnliche Einwegalternativen gibt es aus Papier, Stroh und sogar in einer essbaren Variante aus Getreide oder Apfelschalen. Noch besser als die meisten Einwegvarianten ist allerdings die Mehrwegvariante, aus Bambus, Glas und/oder Edelstahl. Der Vorteil dieser Trinkhalme ist, dass sie langlebig und einfach zu reinigen, ja sogar teilweise spülmaschinenfest, sind.
Fast-Food Verpackungen und To-Go-Essensbehältnisse aus Styropor
Da diese ab Sommer verboten sein werden, muss ein Ersatz her. Eine Möglichkeit, die in vielen Städten bereits umgesetzt wird, ist der Verkauf von Gerichten in wiederverwendbaren Re-Cups. Diese sind 100% recycelbar, BPA- und schadstofffrei. Darüber hinaus sind sie spülmaschinengeeignet. Diese Mehrwegbecher und Behältnisse werden in vielen Restaurants und Cafés gegen Pfand verkauft und können entweder behalten oder zurückgegeben werden. Das System ist einfach, praktisch, günstig und nachhaltig.
Wattestäbchen
Nachhaltige Einweg-Wattestäbchen gibt es aus Papier und Bambus. Seit nicht allzu langer Zeit existiert auch eine Mehrwegalternative für Wattestäbchen. Dabei besteht der wiederverwendbare Stiel des Stäbchens aus Nylon und die Spitzen sind aus TPE, einem Material, das häufig in Gesundheitsprodukten verwendet wird.
Was bedeutet das Plastikverbot für die jeweiligen Bereiche?
Einwegplastikverbot in Hotels
Ob beim Frühstücksbuffet oder bei der Zimmerausstattung, Hotels werden das Einwegplastikverbot spüren und sind auf hygienische und nachhaltige Alternativen angewiesen. So können keine Einwegbestecke oder -teller mehr für Buffets oder Speisen verwendet werden, ebenso wenig Trinkhalme für Getränke an der Bar. Auch die Badezimmerutensilien, die viele Hotels zur Verfügung stellen, müssen dem neuen Verbot angepasst werden, wie beispielsweise die Wattestäbchen. Dennoch handelt es sich hierbei um Produkte, die durch eine oben genannte nachhaltige Alternative ersetzt werden können, auch wenn diese Alternative teurer sein könnte als die Plastikversion.
Einwegplastikverbot in Gastronomie und Restaurants
Die Gastronomie muss sich auf noch größere Veränderungen einstellen und diese vorzeitig einplanen. So muss ein Ersatz für To-Go-Behältnisse gefunden werden. Eine Möglichkeit wäre das Einführen der Re-Cups. Da auch auf Einwegbesteck verzichtet werden muss, gilt es, auch hierfür eine nachhaltige Alternative anzubieten. Denkbar wäre Einwegbesteck auf umweltfreundlichen Materialien oder der Verkauf von Mehrwegbesteck gegen einen kleinen Aufpreis. Es zeigt sich, dass das Plastikverbot für den Bereich der Gastronomie, aber auch den Kunden, zu einer generellen Erhöhung der Preise führen könnte.
Welche Empfehlungen können wir aussprechen? Wo sollen sich die Betriebe hinwenden? Der DEHOGA hat sich noch nicht wirklich damit beschäftigt!
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Websites:
https://www.vega-direct.com/de-de/einwegplastik-verbot?gclid=EAIaIQobChMIxef_5MqK8AIVleJ3Ch0kUg
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